KI-Verordnung kompakt: Zusammenfassung des EU AI Act
Die Verordnung (EU) 2024/1689 – kurz KI-Verordnung oder EU AI Act – ist das erste umfassende Gesetz für künstliche Intelligenz weltweit. Diese Zusammenfassung erklärt den Aufbau, die wichtigsten Fristen und die Bußgelder. Maßgeblich ist immer die jeweils anwendbare Fassung; diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Worum geht es?
Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von KI-Systemen in der EU nach einem risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, desto strenger die Anforderungen. Sie gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen – unabhängig davon, wo das Unternehmen sitzt, wenn das System oder seine Ergebnisse in der EU genutzt werden.
Die vier Risikostufen im Überblick
- Verbotene Praktiken (Art. 5): Etwa soziale Bewertung durch staatliche Stellen, manipulative Techniken oder Ausbeutung von Schwächen. Bußgeld: bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99).
- Hochrisiko (Art. 6, Anhänge I und III): Zum Beispiel KI in Bewerbungsverfahren, Kreditvergabe, Bildung, Justiz und kritischer Infrastruktur. Umfangreiche Pflichten: Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation, menschliche Aufsicht.
- Transparenzpflichten (Art. 50): Bestimmte Systeme und Inhalte müssen offengelegt oder gekennzeichnet werden – etwa Chatbots und Deepfakes. Diese Pflichten können zusätzlich zu Hochrisikopflichten gelten.
- Minimales Risiko: Der Großteil alltäglicher Anwendungen ist nicht gesondert reguliert; Datenschutz und andere Gesetze gelten aber weiter.
Ausführlich mit Beispielfällen: Der Risikoklassen-Guide mit Beispielen.
Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI)
Große Basismodelle unterliegen eigenen Pflichten (Art. 53 ff.): technische Dokumentation, Zusammenfassungen der Trainingsdaten und – bei systemischem Risiko – zusätzliche Bewertungs- und Meldepflichten.
Die wichtigsten Fristen
- 1. August 2024: Inkrafttreten der Verordnung.
- 2. Februar 2025: Die Verbote des Art. 5 gelten.
- 2. August 2025: Pflichten für GPAI-Modelle und Aufbau der Aufsichtsstrukturen.
- 2. August 2026: Regelfall für die meisten übrigen Pflichten, insbesondere Hochrisiko-Systeme nach Anhang III.
- 2. August 2027: Hochrisiko-Systeme nach Anhang I (Produkte mit bestehender Harmonisierungsgesetzgebung).
Bußgelder und Aufsicht
Je nach Verstoß drohen bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99). Die Aufsicht liegt bei den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission mit dem neuen KI-Amt. Die Fristen beschreiben die Systematik; Übergangsfristen und Ausnahmen sind im Einzelfall zu prüfen.
Im Original nachlesen und selbst testen
Grundlage: Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex. Ob du die Systematik verstanden hast, prüfst du am schnellsten im Spiel: AI Act Quiz starten – kostenlos, ohne Anmeldung. Regeln und Quellen stehen in den Spielhinweisen.