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Die vier Risikoklassen des EU AI Act

Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 regelt KI-Systeme risikobasiert: Je höher das Risiko für Menschen, desto strenger die Pflichten. Dieser Leitfaden erklärt die vier Stufen – verboten, Hochrisiko, Transparenz und minimales Risiko – mit Beispielfällen aus dem interaktiven Trainer AI ACT BLITZ. Maßgeblich ist immer die jeweils anwendbare Fassung der Verordnung, inklusive Übergangsfristen; diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

🔴 Verbotene Praktiken (Art. 5)

Bestimmte KI-Praktiken sind in der EU grundsätzlich untersagt – etwa weil sie in die Entscheidungsfreiheit oder Würde eingreifen. Das Verbot gilt seit dem 2. Februar 2025. Verstöße können mit bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (Art. 99).

Typische Beispiele aus dem Trainer:

🟠 Hochrisiko (Art. 6, Anhang III)

Hochrisiko-Systeme sind erlaubt, aber mit umfangreichen Pflichten: Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und mehr. Betroffen sind unter anderem Bewerbungsverfahren, Kreditvergabe, Bildung, Justiz und kritische Infrastruktur.

🟡 Transparenzpflichten (Art. 50)

Manche Systeme dürfen ohne aufwändige Zulassung eingesetzt werden, müssen aber offenlegen, dass KI im Spiel ist – etwa Chatbots oder Deepfakes. Transparenzpflichten können zusätzlich zu Hochrisikopflichten bestehen.

🟢 Minimales Risiko

Der Großteil alltäglicher KI-Anwendungen – Spamfilter, Spielgegner, Schreibhilfen – fällt unter keine der besonderen Pflichten. „Minimal“ heißt aber nicht „unreguliert“: Datenschutz und sonstige Gesetze gelten weiterhin.

Selbst testen

Alle Beispiele oben stammen aus AI ACT BLITZ. Trainiere die Einordnung im Spiel – in wenigen Minuten erkennst du die Muster. Weitere Details stehen in den Spielhinweisen & Quellen.